Kopftuch bis zur Burka im Islam – nur eine Frage der Deutung?
Von Gudrun Nositschka
Vorbemerkung der Redaktion: Als Reaktion auf Helkes Sanders hier letzte Woche veröffentlichten Beitrag "Um Himmels willen" schickte uns FemBio-Abonnentin Gudrun Nositschka den folgenden Artikel:
Ohne Betrachtung der Stellung von Frauen in den Gesellschaften der monotheistischen Religionen, die Europa geprägt haben, also das Judentum und Christentum, so wie der Kämpfe der jüdischen und christlichen Frauen, besonders seit der Französischen Revolution, für eine Gleichberechtigung der Geschlechter, ist die Sorge vieler Feministinnen bezüglich der Forderung einiger Muslimas mit Vorbildfunktion in unserer heutigen Gesellschaft, ein den Hals und die Haare bedeckendes Kopftuch tragen zu wollen, nicht zu verstehen.
Alle Rechte, auf die Frauen in Deutschland erst seit 1949 formal Anspruch haben - die Umsetzungen ließen teilweise bis in jüngste Zeit auf sich warten - so bei der Strafbarkeit von Vergewaltigungen in der Ehe oder der Wohnungsverweisung von Ehemännern bei Gewaltanwendung - wurden gegen die Lehren und Interpreten der Bibel erfochten (auch mit Hilfe anderer Männer, auch Christen).
So lernten und lernen jüdische und christliche Mädchen und Frauen bis heute, dass sie nach dem 10. Gebot des ATs Eigentum von Vätern oder Ehemännern sind, dass das Menstruations- und Geburtsblut Frauen schmutzig macht, und dass sie nur durch bestimmte Riten wieder „rein“ für die Religionsausübung und den Mann werden können. In einigen Gegenden Deutschlands mussten sich katholische Frauen nach der Geburt eines Kindes bis zum 2. Vatikanischen Konzil im Jahr 1965 „aussegnen“ lassen, bevor sie wieder an der Messe teilnehmen und die Kommunion empfangen durften.
Der Apostel Paulus schrieb vor fast 2000 Jahren im 1. Korintherbrief, Kapitel 11, mit den Versen 3-16 auch Geschlechtergeschichte, insbesondere Frauengeschichte. Dort werden Frauen angewiesen, ihre langen Haare (kurze Haare waren ein Schandmal) zu bedecken, wenn sie in der Gemeinde „weissagten“. Im übrigen hätten sie sowieso in der Gemeinde zu schweigen. (1) Durch spätere männliche Interpretationen wurde diese Anweisung auf alle Lebensbereiche der Frauen ausgedehnt, so dass es heute noch fundamentalistisch-christliche Glaubensrichtungen gibt, in denen Frauen Kopfbedeckungen (Tücher) tragen müssen, auf jeden Fall im Gottesdienst. Dazu gehören die Pfingstler, die Mennoniten, einige osteuropäische Baptisten, alle orthodoxen Kirchengemeinden.
Die Frauen aus diesen christlichen Gruppen würden trotz Kopftuchtragen von ihren Männern nie die Erlaubnis erhalten, zu studieren und/oder in einer weltlichen Schule zu unterrichten, geschweige denn Richterin, Kindergärtnerin o.ä. in einer weltlichen Einrichtung zu werden.
Wir anderen Frauen, die wir meinen, diese religiösen Bevormundungen und Einschränkungen hinter uns gelassen zu haben, sehen uns heute mit anderen patriarchalen Auswirkungen konfrontiert wie Pornographie, Frauenhandel, Reproduktionstechnologien, Modediktat. Das frauenverachtende westliche Patriarchat hat seine Tätigkeitsfelder von der Religion auf den Warenmarkt des Kapitals verlagert. Also kämpfen wir nun dagegen an und erleben plötzlich eine sichtbare zusätzliche Konfrontation durch unsere muslimischen Geschlechtsgenossinnen.
Betrachten wir deshalb den jüngsten Spross der abrahamitischen Religionen - den Islam.
Mit Genehmigung seines Gottes und seiner gläubigen Männer ist er in vielen Bereichen aus Frauensicht fortschrittlicher dahergekommen als die christlichen Gruppierungen, ist im Grunde weniger sexualfeindlich, auch wenn es in erster Linie dabei um die Freuden des Mannes geht, aber auch um seine Pflichten „seine Frau, den Acker, zu bearbeiten“.
Wie im Judentum - teilweise auch im Christentum - wendet sich der jeweilige Gott immer an seine Männer, und lehrt diese, auch die Lebensgestaltung der Frauen zu regeln. So auch im Islam.
Hier besagt nun die Vorschrift, dass Frauen und Töchter der Gläubigen angewiesen werden sollen, ihre Reize zu bedecken, zu ihrem Schutz vor den Nachstellungen fremder Muslime, aber auch zum Selbstschutz der gläubigen Muslime. Nur bedeckte Frauen (die Art der Bedeckung wird nicht vorgeschrieben) sind also für Männer, die nicht zur Familie gehören, sexuell tabu.
Besonders die Sure 33, Verse 58 und 59, soll in erster Linie muslimische Männer vor ihrer eigenen Begierde nach Frauen schützen, aber auch der Konfliktvermeidung mit den anderen männlichen Gläubigen und deren Eigentum, sprich Frau/Tochter dienen. Es geht hier also um eine Vereinbarung gläubiger muslimischer Männer untereinander, eine Art Territorienabsteckung.
Im Umkehrschluss heißt das: Unbedeckte Frauen (also ohne Kopfhalstuch, ohne Tschador, oder Burka) sind schutzlos, vogelfrei, können sexuell, auch verbal, attackiert werden. Fragen Sie junge Muslimas ohne Kopftuch. Fragen Sie auch nicht-muslimische Lehrerinnen und Schülerinnen und Kriminalbeamtinnen, die viel mit muslimischen Jungen und jungen Männern oder deren Väter zu tun haben, was sie sich unter vier (oder sechs) Augen von ihnen anhören müssen.
Mein Fazit ist, dass diese muslimisch-männliche Vorschrift der Reizebedeckung von Frauen nichts mit freier Religionsausübung und nichts mit weiblicher Identität, aber um so mehr mit Sexismus zu tun hat, und daher unserem Grundgesetz widerspricht.
Mir sind Lehrerinnen persönlich bekannt – so in Berlin, in Hamburg und im Ruhrgebiet – deren Nerven blank liegen und die deshalb Jahre früher mit Abschlägen in Pension gehen, um den verbalen Attacken muslimischer Väter und Jungen in der Schule zu entkommen. Eine Kriminalbeamtin meiner Region vertraute mir an, dass sie ernsthaft überlege, Verhöre mit muslimischen jungen Männern nur noch in Gegenwart eines Kollegen zu führen, hat aber Sorge, dann nicht mehr als vollwertige Arbeitskraft im Polizeidienst zu gelten.
Jedes Kopftuch mehr an Schulen – von Lehrerinnen getragen - wird uns mehr Probleme mit muslimischen Jungen und Männern bescheren.
Außerdem wird der psychische Druck auf muslimische Mädchen, die bisher kein Kopftuch o. ä. tragen, verstärkt. Und die sind noch in der Mehrzahl.
Wir Frauen haben in Deutschland genug Probleme, immer wieder unsere hart erkämpften Rechte gegen Staat und Kirchen zu sichern, die allen hier lebenden Frauen zugute kommen. Wir brauchen die Solidarität muslimischer Frauen für diesen Kampf, keine zusätzlichen Problemstellungen, keinen Appell an unsere Toleranz, wenn sie sich unter dem Deckmantel vermeintlicher Religionsfreiheit als Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen und Juristinnen „freiwillig“ verhüllen wollen, um sich so als die „Ehre ihrer Männer“ sichtbar zu machen.
Ein „Kopftuch-Verbot“ für Muslimas außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, lehne ich dagegen ab. Doch was würde ich wohl empfinden, wenn muslimische Schülerinnen „freiwillig“ auf einmal die Burka tragen wollten?
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(1) Im Gegensatz zum Judentum verordnete Paulus nun den christlichen Männern, barhäuptig vor ihren Gott zu treten, da sie ja Gottes Ebenbild wären.
Anhang: Protestschreiben von Gudrun Nositschka zur Berichterstattung über das neue Kopftuch-Urteil
„Den Beschluss des Ersten Senats des BvFG zum ‚Kopftuchtragen im öffentlichen Dienst’, veröffentlicht am 13. März 2015, sehe ich als einen Schwarzen Freitag für alle Frauen in Deutschland an, seien sie nun religiös gebunden oder nicht. Der Kern des Beschlusses ist, dass ein von Frauen ‚verpflichtend verstandenes Bedeckungsgebot’ im Islam vom Gericht für schützenswerter erachtet wird als die Abwehr der Bevormundung von Vätern, Ehemännern und Brüdern über Töchter, Ehefrauen und Schwestern, die mit dem Bedeckungsgebot im Koran einhergeht.
Darin erkenne ich, dass der Erste Senat (von einem Minderheitenvotum abgesehen) islamische Frauen jedweden Alters als unmündige Personen ansieht und dass für sie nicht der Artikel 3 GG, Abs. 2 zutrifft, nach dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Dieses großartige Erbe der Mütter des Grundgesetzes – ein Recht für alle Frauen in Deutschland – wurde vom Ersten Senat negiert und so für den Rückfall in Zeiten zur Disposition gestellt, in denen Frauen unter der Kuratel von Männern standen und sogar als ihr Eigentum verstanden wurden.
Welche Macht schützt uns Frauen in Deutschland vor diesem Rückfall? Wir sollten uns wehren, bevor es zu spät ist, mit Protesten, Briefen, einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
13 Kommentare
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26.12.2016 um 11:05 Uhr Christiane Lewitz
Danke für diesen informativen Artikel!
Ich war so frustriert, das die wenigsten meiner Freunde und Bekannten meine Argumentation gegen das Kopftuch/ Burka etc. verstanden haben. Der Weg der Emanzipation in Deutschland ist noch nicht zu Ende und auch noch nicht so alt.
14.09.2016 um 06:25 Uhr Lena
Übrigens tragen auch viele orthodoxe (also religiöse) jüdische Frauen Kopftücher - allerdings erst nach der Heirat.
https://en.wikipedia.org/wiki/Tichel
06.06.2016 um 13:17 Uhr Lena Vandrey
Die Verschleierung ist das politische Symbol des Islam-Faschismus und hat mit Religion nichts zu tun, es ist nur ein Vorwand. Die Verschleierung ist also das Hakenkreuz dieses rechtlosen Faschismus, der Millionen von Frauen unterdrückt und wir können bei jedem Kopftuch an den gelben Stern denken.
Wir sind “für” eine Klage und ein absolutes Verbot der Zeichen und Symbole verbrecherischer Banden, ohne Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle, denn die gibt es nicht. Wir unterzeichnen diese Klage gerne und wenn nötig, können wir auch mit etwas Geld beisteuern.
Was jetzt in muslimischen Ländern geschieht, ist ein Genozid. Wer wird die Klage einleiten?
06.06.2016 um 11:06 Uhr Amy
Zur weiteren Information ein Hinweis bzw. die Erklärung von TERRE DES FEMMES vom 25.06.2010 zur Debatte um die Burka: Die “Verletzung religiöser Gefühle” : Ein weiteres sehr beliebtes Instrument, religiöse Traditionen und Werte wie die Burka oder die Vollverschleierung einer öffentlichen und kritischen Debatte zu entziehen, ist der Hinweis auf die “Verletzung religiöser Gefühle”. Hier muss deutlich gefragt werden: Was sind “religiöse Gefühle”? Und warum dürfen diese nicht verletzt werden? Stehen “religiöse Gefühle” über humanistischen Werten? In der Auseinandersetzung mit den Inhalten und Praktiken einer Weltanschauung, darf es keine Sonderstellung und keine tabuisierten, unantastbaren Bereiche geben. Sonst besteht die Gefahr, dass diese Bereiche missbraucht werden, um gesellschaftliche und rechtliche Normen zu umgehen. Die grundrechtlich verbriefte Religionsfreiheit darf nicht zur Worthülse verkommen, die dafür genutzt wird, menschenverachtenden und antidemokratischen Gesinnungen Tür und Tor zu öffnen. ”
” Bei den erneuten Diskussionen um Kopftuch und Vollverschleierung fällt auf, dass sich sowohl dem humanistischen Weltbild folgende Demokraten, wie auch Feministinnen gegen ein Verbot der Vollverschleierung aussprechen. Dahinter steckt sicher der berechtigte und gut gemeinte Versuch sich gegen rechte, rechtspopulistische und fremdenfeindliche Strömungen abgrenzen zu wollen. Dabei ist eine Kritik an der Burka, bzw. der Vollverschleierung im Rahmen einer aufklärerischen Islamkritik durchaus möglich und es ist nicht fremdenfeindlich, anti-islamisch oder gar “islamophob”, wenn man sich klar gegen fundamentalistische Strömungen in den Religionen stellt. Im Gegenteil - hier steht TERRE DES FEMMES in der Tradition der Feministinnen, die sich seit Beginn des letzten Jahrhunderts gegen den religiösen Fundamentalismus und die von den Religionen vorgeschriebenen Geschlechterrollen und für ein gesellschaftliches Klima der Selbstbestimmung und für die Rechte der Frau einsetzen…”
http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/tdf-positionen/ag-frauenrechte-und-religion/449-25062010-erklaerung-von-terre-des-femmes-zur-debatte-um-die-burka-
05.06.2016 um 17:01 Uhr Annette Rath-Beckmann
Liebe Gudrun,
danke für diesen Artikel, der auch ein Plädoyer für den Primat des Gelichstellungsgebots desGrundgesetzes gegenüber der ebenfalls garantierten freien Religionsausübung ist. Besonders problematisch am “Kopftuchurteil” des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr ist aus meiner Sicht die im Urteil implizierte Vorrangigkeit der “freien” Religionsausübung vor dem Gleichstellungsgebot. Hierin liegt eine Gefahr, die wir nicht unterschätzen sollten, nämlich eine schleichende Anwendung grundgesetzfremder Werte in unserer im öffentlichen Raum. Ich plädiere deshalb für eine strikte Trennung von Staat und Kirche beispielsweise durch die Aufkündigung von Konkordaten mit allen Glaubensgemeinschaften. Die Entwicklung geht momentan jedoch in eine andere Richtung durch den Abschluß von Verträgen zwischen staatlichen Institutionen und muslimischen Verbänden (in Niedersachsen zur Zeit auf Eis gelegt).
Liebe Gudrun, in einem Punkt möchte ich Dir deshalb widersprechen: ich fordere ein generelles Verbot religiös begründeter und ausschließlich Frauen betreffender Bekleidungsvorschriften auf der Basis von Art. 3 GG. Zu Deinem Protestschreiben gegen das Verfassungsgerichtsurteil noch eine Anmerkung: eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist erforderlich. Vielleicht sollten wir einmal Kontakt aufnehmen zu entsprechenden Anwältinnen und das Kostenrisiko ausloten? Wir sind hier noch in der Lage, unseren Kampf auf diese Weise zu führen ganz im Gegensatz zu den kurdischen Frauen in Nordsyrien, die mit der Waffe in der Hand erfolgreich gegen den IS kämpfen (ein sehr eindrucksvoler Film dazu lief am 8.3.16 auf arte; jetzt ist er noch auf YouTube zu sehen unter dem Titel “Der Freiheitskampf der Kurdinnen”).
Mit kämpferischen Grüßen
Annette Rath-Beckmann
02.06.2016 um 12:36 Uhr Amy
Zitate : Die Verhüllung der Frau entspricht nicht dem ursprünglichen islam. Gesetz, sondern wurde erst nach dem Tod des Propheten Mohammed von strengen Theologen und unter dem Einfluss des iranischen Dualismus zwischen Mann und Frau auch in den arabischen Ländern zur Pflicht gemacht. (Schleier - Symbolonline) Der erste Brief des Paulus an die Korinther : denn wenn sich eine Frau nicht verhüllt, dann soll sie sich doch gleich die Haare abschneiden lassen. Denn ein Mann braucht sich zwar nicht das Haupt verhüllen, weil er ein Bild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist ein Abglanz [des] Mannes. Denn nicht stammt [der] Mann aus [der] Frau, sondern [die] Frau aus [dem] Mann. Denn [der] Mann wurde auch nicht um der Frau willen geschaffen, sondern [die] Frau um des Mannes willen. Daher soll die Frau eine Macht auf dem Haupt haben um der Engel willen . Meine Güte, all diese religiösen und von Männern in ihrem Wahn geplanten Vorschriften und Symbole haben heute noch festen Bestand, und zwar bis in die gegenwärtige Politik hinein. Wie sollen die muslim. Männer, die auch bei uns wie in Köln, Darmstadt etc. ihr Unwesen gegenüber `unverhüllten` weiblichen Menschen treiben, überzeugt werden, wenn sogar muslimische Feministinnen wie Kübra Gümüsay in ihren öffentlichen Auftritten Werbung für das Kopftuch und somit für das Verhüllungsgebot machen? Von Feministinnen erhoffe ich , dass sie sowohl das muslimische wie auch das westliche Patriarchat kritisieren und sich nicht mit deren Symbolen solidarisieren. Vor allem auch deshalb, weil wir in der Gesellschaft einen Rückfall erleben, siehe die Türkei unter dem neuen Führer Erdogan! Erdogan formt eine Revolution mit Kopftuch, über die Köpfe vieler Frauen hinweg , und es zeigt , dass das Kopftuch und die Ganzkörperverhüllung ein politisches Instrument war und ist und nicht ein rein privates; immer wieder benutzte mann Frauen als Dekoration für die eigenen Zwecke; ob mit dem Mutterkreuz , Kopftuch, Burka, Schleier, Niqab, Burkini .
01.06.2016 um 10:25 Uhr Dr. Anna Bartunek
Dieser Artikel ist so klar und logisch verfasst, dass sich für mich jeder weitere Kommentar dazu erübrigt. Ich danke allen von Herzen, die sich in dieser Sache einsetzen!
Dr. Anna Bartunek aus Wien
31.05.2016 um 13:07 Uhr anne
Zustimmung zu Gudrun Nositschka! “Mein Fazit ist, dass diese muslimisch-männliche Vorschrift der Reizbedeckung von Frauen nichts mit freier Religionsausübung und nichts mit weiblicher Identität, aber um so mehr mit Sexismus zu tun hat, und daher unserem Grundgesetz widerspricht.”
Und auch deshalb meine ich, dass kinder vor dem `verhüllungsgebot` geschützt werden müssen, denn die patr. gehirnwäsche beginnt im kindesalter; deshalb nochmals der hinweis auf den link: “Kein Kopftuch für Mädchen”... Das kopftuch für mädchen, frauen kann nicht die antwort auf das westl. patriarchat sein. Gegen die sexualisierte vereinnahmung von mädchen i.d. westl. welt hat sich die öffentlichkeit aufgelehnt und z.T. erfolgreich zur wehr gesetzt; es betrifft die modeindustrie, die in ihrem programm kinder-BHs für achtjährige mädchen, high heels in größe 27, aufreizende zurschaustellung von kleinen (geschminkten) mädchen auf dem laufsteg offeriert. Die modeindustrie setzte immer stärker darauf, trends der erwachsenen für kinderkleidung zu kopieren, die bei mädchen körper-merkmale betonen, die als typisch sexy und sinnlich gelten. Der verhüllungszwang und der zwang zu sexiness, die früh-sexualisierung von mädchen, sind sie nicht zwei seiten ein und derselben medaille? Leider gibt es eltern, die ihre kinder dieser kommerzialisierung und sexualisierung aussetzen. Aus protest gegen den patr. verordneten `verhüllungszwang` im Iran schneiden junge frauen ihre haare kurz, tragen hosen und männerkleidung; um verschleierungsgebot bzw. -zwang , misshandlungen und der islamischen religionspolizei zu entgehen. Wenn frauen, mädchen sich von der ultra-orthodoxen gehorsamspflicht und passivität befreien wollen, müssen die protestrufe der frauen lauter und von uns unterstützt werden. Und die Burka, die schrecklichste form von weibl. identitätsverlust - ist sie nicht der beweis, dass männerherrschaft und religionswahn in die pathologie gehören? Den männern kann es doch recht sein, wenn ihre frauen sich vor den blicken anderer so `züchtig` verkleiden , dass sie kaum noch zu sehen sind .