Fembio Specials Frauen aus Wien Amalie Joachim Aus den Verhandlungen zwischen Amalie Schneeweiß und dem Intendanten
Fembio Special: Frauen aus Wien
Aus den Verhandlungen zwischen Amalie Schneeweiß und dem Intendanten
Januar 1862 Amalie Schneeweiß an Graf von Platen [eingegangen am 1. Februar 1862] Der löbl.[lichen] Direktion des königl.[lichen] Hoftheaters in Hannover! Euer Wohlgeborn! da ich in Erfahrung brachte, daß an der königl. Hofbühne das Fach einer 1sten Mezzosopranistin zu besetzen sei, nehme ich mir die Freiheit anzuzeigen daß ich zu Ostern die hiesige Bühne zu verlassen wünsche und sende mein Repertoire ein. – die Bedingungen bitte ich mir zu stellen. Im Falle Euer Wohlgeborn geneigt wäre meinen Antrag zu berücksichten [sic!], bitte ich um schleunige Antwort da ich mich sowol der hiesigen als auch einer andern Bühne gegenüber in Bälde entscheiden muß – ich es aber unbedingt vorziehen würde einige Jahre im Auslande zu sein. Mit der Versicherung der vorzüglichsten Achtung zeichne ich Amalie Weis [Anmerkung am linken oberen Blattrand in der Handschrift Platens] Angefragt, ob sie noch geneigt sei, hier ein Engagement anzunehmen, solle angeben wann sie frei hier gastieren könne; Repertoir und Bedingungen mittheilen 13/1 [18]62.
Februar 1862 Amalie Schneeweiß an Graf von Platen [abgeschickt: 25. Februar 1862 – angekommen: 28. Februar 1862] Geehrter Herr Doktor! Vorerst nehmen Sie für die freundliche und schnelle Antwort meinen herzlichsten Dank. – Aus meinem Repertoire werden Sie zwar sehen daß die Spieloper nur schwach vertreten ist, denn, da sich meine Stimme u. Gestalt mehr zu tragischen Parthien eignet, habe ich mich mehr diesem Fache gewidmet doch da es mir darum zu thun ist viel u. oft beschäftigt zu sein, so würde ich mich auch gerne zur Spieloper verwenden lassen. – Da ich die Verhältnisse des Hann.[overaner] Theaters gar nicht kenne, so müßte ich jedenfalls einen Antrag erwarten und getraue mich nicht, meine Bedingungen zu stellen. – Hier, wo ich nur selten zu thun hatte, erhielt ich für die Saison 3000 fl. sowie die ganze Garderobe. – Indem ich Ihnen nochmals danke, und Sie um weitere Besorgung dieser Angelegenheit recht sehr bitte zeichne ich mit freundlichem Gruß d. 25sten Feb.[ruar] 1862. Amalie Weis. Photografie habe ich gerade keine – u. wollte die Antwort nicht verzögern. Vielleicht kann ich wenn’s nicht zu spät, sie in einigen Tagen schiken [sic!]. Contract zur Unterzeichnung übersandt. 28/2 [18]62. [Die letzte Zeile ist eine Anmerkung von Platens, am linken oberen Blattrand befindlich.]
März 1862 Amalie Schneeweiß an Graf von Platen [abgeschickt: 5. März 1862 – angekommen: 8. März 1862] Hochgeehrter Herr Graf! Ich bestätige hiermit Ihre werthe Zuschrift vom 28ten soeben nebst Contract erhalten zu haben, und beeile mich Eurer Hochwolgeboren [sic!] in Betreff des mir höchst schmeichelhaften Antrages zu antworten. – Ich habe mir erlaubt einige Bemerkungen in den Contract zu machen, und bitte Eure Hochwolgeboren sich von der Billigkeit meiner Wünsche zu überzeugen. Ich erlaube mir ferner zu bemerken, daß ich mich schwer dazu entschließen würde, unter den kontraktlichen Bedingungen auf drei Jahre zu unterzeichnen. Lieber wäre es mir, mich nur für ein Jahr zu binden, und, im Falle ich den dortigen Verhältnissen genügte, alsdann einen neuen Vertrag zu machen. – Was das Gastspiel anbelangt, so möchte ich, womöglich als Leonore in der Favorita oder Zaide in Dom Sebastian von Donizetti – im Falle diese nicht stehen, als Fides im Prophet auftreten. Als zweite Rolle wünschte ich den Orsino in Lucrezia oder Pierotto in Linda zu singen und als dritte endlich – wenn man wünschen sollte, mich in einer deutschen Oper zu hören, vielleicht Amazili in Jessonda oder Sextus im Titus. – Indem ich einer gütigen Antwort von Eurer Hochwolgeboren entgegen sehe, zeichne ich Hochachtungsvoll Ihre ergebenste Amalie Weiss, Wien am 5ten März 1862
Graf von Platen an Amalie Schneeweiß Geehrtes Fräulein! In Erwiderung Ihres gefälligen Schreibens beehrt sich die königl. Intendanz Sie zu benachrichtigen, daß sie Ihnen, nicht ausschließlich erste Parthien zusichern kann, da das erstens in unseren Contracten überhaupt nicht üblich ist, auch deshalb beabsichtigt wird, Sie außer in großen Parthien wie Fidès, Orsino usw. in der Spieloper zu beschäftigen; kgl. Intendanz glaubte auch Ihren früheren Schreiben entnehmen zu dürfen, daß Sie damit einverstanden seien. Bezgl. der übrigen Bemerkungen und Einschaltungen, welche Sie in dem jüngst übersandten Contracte machten, dürfen Sie überzeugt sein, daß den Mitgliedern und besonders den Damen gegenüber jedwede Rücksicht genommen wird und diesselbe nicht überanstrengt werden. Wir haben aber in keinem unserer Contracte derartige Clauseln und hofft Kgl. Intendanz deshalb, daß Ihnen vorstehende Versicherung genügen wird. Da die Favorita und Dom Sebastian hier nicht auf dem Repertoir stehen, ist es nicht möglich, Sie als Leonore und Zaide auftreten zu lassen. Dagegen wäre Fidès als Gastrolle erwünscht und bezüglich der übrigen beiden Rollen behält sich kgl. Intendanz vor, unter Ortrud, Azucena, Gräfin in Figaro und Recha zu wählen. Kgl. Intendanz beehrt sich, Ihnen nochmals einen Contract vorzulegen und hofft, daß Sie nach obigen Erörterungen nunmehr keinen Anstand mehr nehmen werden, denselben zu unterzeichnen u. demnächst paraphiert zurückzustellen. [Unterschrift gestrichen] Hannover den 8. März 1862 An die K. k. Hofopernsängerin Fräulein Weis in Wien
Amalie Schneeweiss an Graf von Platen [angekommen: 16. März 1862] Hochgeehrter Herr Graf! Werden verzeihen daß ich den mir zugeschickten Contrakt abermals unvollzogen retournire – doch ist es mir nicht möglich unter den mir gestellten Bedingungen auf länger als ein Jahr zu unterzeichnen. Ich nehme mir also die Freiheit, Euer Hochwohlgeboren den Vorschlag zu machen, den Contract erst nach meinem Gastspiele abzuschließen – ich hoffe dann die Gründe welche mich dazu bestimmen, persönlich vortragen zu dürfen und hoffe auch, wenn Euer Hochwohlgeboren sich erst von meinem Talente und Stimme überzeugt haben werden, denselben ein geneigteres Ohr leihen werden. Ferner erlaube ich mir das Recht, welches man jedem Gast gewährt u. welches man einer Dame gegenüber gewiß nicht unberücksichtigt lassen wird – nämlich die Parthien [sic!] in welcher ich zu erst [sic!] auftrete, selbst bestimmen zu können – auch für mich in Anspruch zu nehmen. Indem ich die Hoffnung auszusprechen wage, mich gegen Ende April Euer Hochwohlgeboren persönlich vorstellen zu können zeichne ich Amalie Weis.
Graf von Platen an Amalie Schneeweiß Hannover den 16. März 1861. An die K. K. Hofopernsängerin Fräulein A. Weiß in Wien Geehrtes Fräulein! Daß Sie den übersandten Contrakt nochmals unvollzogen remittiert haben, ist der KTHI. (Anm.: Königliche Hoftheater Intendanz zu Hannover) unerwartet gewesen, da sie in ihrem letzten ergebensten Schreiben alle Ihre Bedenken beseitigt zu haben glaubte. Wenn Sie den Wunsch hegen, den Contract nur auf ein Jahr festgestellt zu sehen, so sieht sich die KTHI. außer Stande darauf einzugehen, weil das erste Jahr doch nur dazu dient, daß Sie sich in das hiesige Ensemble einstudiren und erst die folgenden Jahre das Hoftheater die Früchte Ihres Engagements ernten würde. Sie wollen Ihre jetzige Stellung aufgeben, weil Ihnen darin die gewünschte Bethätigung nicht zutheil wird; hier wird Ihnen solche Aussicht eröffnet und doch zögern Sie, den vortheilhaften Tausch einzugehen. Ebensowenig wie dem einjährigen Contract kann die KTHI. Ihrem Vorschlage zustimmen, denselben erst nach dem Gastspiele unterzeichnen zu wollen. Eine solche Procedur ist hier wie wohl überall, nicht üblich, da das Gastspiel nur dann stattfinden kann, wenn das Engagement, das damit bezweckt wird, festgestellt worden ist. Was endlich die Gastrollen angeht, so will die KTHI. gerne Ihren Wunsch berücksichtigen und Ihnen die Partien der Fides und Amazili zu ertheilen, die Bestimmung der 3. Rolle muß sie sich aber vorbehalten, um die Tragweite Ihres künstlerischen Talentes und Ihrer Stimme zu prüfen. Indem sich die KTHI. der Hoffnung überläßt, daß Sie geehrtes Fräulein, nicht länger Anstand nehmen werden, sich für die Annahme des proponirten Contracts zu entscheiden, und den guten Absichten vertrauen werden, welche hiesigen Orts mit Ihnen gehegt werden und die sich bei Ihrer Bereicherung auch auf bessere Situierung Ihrer Verhältnisse erstrecken werden, ersucht Sie Ihr thunlichst bald Ihren endgültigen Beschluß hierueber mittheilen zu wollen. [gez.] KTHI.[Königliche Theater Intendanz] GP [Graf von Platen] Im folgenden wiedergegeben ist der erste Vertragsentwurf mit Änderungsvorschlägen (Anm.: Ihre Änderungswünsche sind im ursprünglichen Entwurf in eckige Klammern gesetzt.) von Amalie Schneeweiss:
Die Intendanz des Königlichen Hoftheaters zu Hannover schliesst folgenden Contract mit dem Fräulein Amalie Weiss z. Z. K. K. Hofopernsängerin in Wien, nach deren ausdrücklicher Erklärung vom 1. August d. J. an durch kein anderweitiges Contractverhältnis gebunden zu sein. (Anm.: Im ersten Entwurf ist der Nachname durchgehend »Weis« geschrieben.)
Zwischen den genannten contrahierenden Theilen ist folgender Vertrag geschlossen worden:
§. 1. Fräulein Weis verpflichtet sich zur Übernahme und Leistung: a. aller [im Entwurf eingefügt: ersten und mit rot wieder durchgestrichen] Mezzosopran und Altparthien, wobei das von ihr eingereichte Repertoir die Norm giebt. Die in diesem Repertoir verzeichneten Rollen erklärt Fräulein Weis jederzeit nach einer Klavier Probe und einer Theater Probe darzustellen, bereit zu sein. Sollte ein Zweifel darüber entstehen, ob eine Fräulein Weis übertragene Rolle zu den vorbezeichneten Parthien gehöre, so unterwirft dieselbe sich vorerst, und vorbehaltlich der Ermittelung und bis dahin, dass ein Anderes festgestellt worden, dem Gutachten des Hoftheater-Directors und beziehungsweise bei Opern etc. der Capellmeister. b. Ferner macht sich Fräulein Weis verbindlich in allen Hof- und andern von Königlicher Intendanz und dem Chef des Königlichen Orchesters anzuordnenden Concerten, Festspielen, Prologen, Tabelaux etc. mitzuwirken, und wird solche Mitwirkung jedesmal für eine Vorstellung gerechnet. (§. 2.) Die unter a und b bezeichneten Leistungen sind an dem Orte, wo Königliche Hoftheater-Intendanz Vorstellungen giebt, gegen die von der Intendanz demnächst besonders anzugebenden Entschädigungen zu beschaffen, ohne Rücksicht darauf, ob an diesem Orte der K. Hof sich befindet. c. Endlich ist Fräulein Weis verbunden in jedem Monate eine neue grosse Parthie oder mehrere kleinere zu studiren und darzustellen, auch auf Verlangen ausser ihrer Urlaubszeit in jeder Woche so oft aufzutreten und die dazu nöthigen Proben zu halten, als es begehrt wird. [Jedoch mit der Bedingung nicht zwei große Partien in zwei aufeinander folgenden Tagen zu übernehmen, sowie am Tage einer großen Oper keine Probe abzuhalten.]
§. 2. Unter den obigen und nachfolgenden Bedingungen wird Fräulein Weis bei Königlicher Hofbühne als Hofopernsängerin angestellt und ihr an Gehalt beigelegt: a. Die Summe von jährlich 1 200 Thlr. (buchstäblich Zwölfhundert Thaler Courant) zahlbar in halbmonatlichen Raten. b. Ein Spielhonorar für zehn garantirte Vorstellungen oder Abende in jedem Monate eines Theaterjahrs, solches zu zehn Monaten gerechnet, für jede Vorstellung oder den Abend, an welchem Fräulein Weis beschäftigt war, von sechs Thlr., in monatlichen Raten post-numerando zahlbar. [Der nächste Passus, der die möglichen Erhöhungen des Honorars im 2. Spieljahr betrifft, ist gestrichen.] Die bemerkte Anzahl von Vorstellungen wird garantiert, so dass Frl. Weiss falls ihr weniger Vorstellungen angesetzt werden, gleichwohl für die obige Zeit das Honorar empfängt. Tritt dieselbe öfter auf, so erfolgt auch um so öfter das Spielhonorar und cessiert dasselbe nur, sobald ein von der Künstlerin ausgehendes Hindernis eine oder mehrere Vorstellungen aus der Zahl der garantirten mit derselben vertagt werden oder unterbleiben müssen, indem Fräulein Weiss ihrerseits auch verpflichtet ist, mindestens in der genannten Zahl von Vorstellungen mitzuwirken.
§. 3. Die Dauer dieses Contracts ist verabredet für den Zeitraum vom 1. August 1862 bis 1. Juni 1865 [handschriftliche Einfügung durch Platen: jedoch tritt derselbe nur dann in Wirksamkeit, wenn 14 Tage nach dem dreimaligen Gastspiel des Fräulein Weis, das vom 25. April bis 9. Mai d. J. stattzufinden hat, die zustimmende Erklärung seitens der K. Hoftheater Intendanz erfolgt ist.] Fräulein Weis empfängt im Fall des Rücktritts ein Gesammthonorar von 180 Thlr cour für die gespielten drei Rollen unter Wegfall jedes weitern Anspruchs an die Intendanz. Von diesem Gesammthonorar werden 5 Procent für den Theater-Pensionsfondes abgezogen. Es steht der Königl.[ichen] Hoftheater-Intendanz im ersten Contractjahr am 1. März 1863 ein drei monatliches Kündigungsrecht zu, so dass das contractliche Verhältnis drei Monate nach Kündigung aufgelöst ist, also am 1. Juni 1863.
§. 4. Sollte Fräulein Weis zwei Monate oder länger durch Krankheit an der vollständigen Erfüllung ihrer contractlichen Verpflichtungen verhindert werden, so steht der Königl.[ichen] Hoftheater-Intendanz das Recht zu für die Dauer der Krankheit Fräulein Weis bis zu ihrer vollständigen Activität auf die Hälfte des ihr bewilligten Gehaltes herabzusetzen. Dauert die Inactivität drei Monate oder länger, so kann vom Schluss des dritten Monats an Königl.[iche] Hoftheater-Intendanz diesen Contract jederzeit ohne Entschädigung auflösen. [Ergänzung durch Amalie Schneeweis, mit Rötel gestrichen: Frl. Weis behält sich jeden Monat zur Zeit des weibl.[ichen] Unwohlseins [vor], drei Tage weder in Vorstellungen noch in Proben mitzuwirken.]
§. 5. Fräulein Weis verpflichtet sich, während der Dauer dieses Contractes ohne Einwilligung der Königl.[iche] Hoftheater-Intendanz ein eheliches Bündnis nicht einzugehen. Für den Fall, dass solches dennoch geschieht, ist die Königl.[ichen] Intendanz berechtigt, diesen Contract ihrerseits aufzuheben und die in §. 8 stipulirte Conventionalstrafe einzuziehen.
§. 6. Fräulein Weis erhält in jedem Contractjahre einen Urlaub zusammen von acht Wochen; Antritt und Zeit des Urlaubs wird jedes Mal von Königl.[ichen] Intendanz bestimmt. Was die Überschreitung des Urlaubs, die eigenmächtige Entfernung der Künstlerin von hier und ähnliche Vorkommenheiten betrifft, so wird auf die Theatergesetze unter »Urlaub« verwiesen, inzwischen noch bemerkt, dass neben Erlegung der Strafe auch die Leistung voller Entschädigung im Fall der Ueberschreitung des Urlaubs eintreten soll, auch ausserdem für die betreffende Zeit der Gehalt wegfällt. (Confr. auch §.7 und den Schluss der Bestimmung unter »Urlaub« in den Theater-Gesetzen.) Sollte während der Dauer dieses Contracts das Theater wegen Landestrauer, Krieg, Epidemie, Aufruhr, Brand oder Bau des Theaters, geschlossen werden, so steht es der Intendanz frei Fräulein Weis auf die Zeit des Theaterschlusses oder einen Theil dieser Zeit, mit Herabsetzung des ihr bewilligten Gehalts auf die Hälfte, zu beurlauben, wenn Königl.[iche] Intendanz nicht vorziehen sollte, in solchen Fällen die contractliche Beurlaubung wie oben bestimmt worden, oder einen Theil derselben, eintreten zu lassen.
§.7. Fräulein Weis hat die sämmtliche weibliche Garderobe, sowie die Garderobe-Requisiten an Wäsche, Unterkleidern, Schmuck, Orden, Schnallen, Federn, Handschuhen, Schuhen, Sporen, Schminke, Masken und was dahin gehört auf eigene Kosten anzuschaffen und zu unterhalten.
§.8. Fräulein Weis verpflichtet sich zur Zahlung einer Conventionalstrafe von 1 800 Thlr. (buchstäblich achtzehnhundert Thlr. auf den Fall, dass dieselbe diesen Contract aus irgend einem Grunde nicht antreten, nicht vollständig erfüllen oder brechen sollte.) Dabei bleibt die Verbindlichkeit für Fräulein Weis bestehen, neben Zahlung dieser Conventionalstrafe sowohl den [sic!] Königl.[icher] Intendanz erwachsenen Schaden zu vergüten, als auch den Contract in allen Stücken fernerweit zu erfüllen. Eine gleiche Verbindlichkeit findet auch wegen der in den Theatergesetzen stipulirten Geldstrafen Statt.
§. 9. Fräulein Weis unterwirft sich den jetzigen und künftig zu erlassenden Theatergesetzen und Anordnungen und den darin festgesetzten Strafen. Die Disciplinargewalt über sämmtliche Bühnenmitglieder ist dem Königl.[iche] Oberhofmarschall-Amte Allerhöchsten Orts übertragen. Fräulein Weis unterwirft sich ferner bezüglich aller aus diesem Contracte zwischen ihr und der Königl. Hoftheater-Intendanz etwa entstehenden Processen der Gerichtsbarkeit der competenten Gerichte des Obergerichtsbezirkes Hannover in erster und zweiter, so wie der Gerichtsbarkeit des Königl. Oberappellationsgerichts zu Celle in zweiter Instanz und verspricht vor diesen Behörden zu Recht zu stehen und Recht zu nehmen.
§.10. Fräulein Weis erklärt volljährig zu sein.
§.11. Dieselbe erklärt, ein Exemplar der Theatergesetze empfangen zu haben. Zu gegenseitiger Sicherheit ist dieser Contract doppelt ausgefertigt und jedem Theile ein Exemplar desselben behändigt [sic!] worden.
Geschehen in Hannover, [durchgestrichen und durch den Namen Wien ersetzt] am 25ten März 1862 [durchgestrichen: Die Intendanz des Königlichen Hoftheaters] [Unterschrift] Amalie Weis.
Amalie Schneeweiss an Graf Platen [abgeschickt: 25. März 1862 – angekommen 28. März 1862] Hochgeehrter Herr Graf! Ich lege meine künstlerische Zukunft vertrauensvoll in Euer Hochwolgeborn Hände indem ich den mir gesandten Vertrag hiermit vollzogen remittire. Hoffend daß sich die mir brieflich zugesagten Versprechen bestätigen, und ich endlich die so sehnlichst gewünschte Beschäftigung erhalten werde, sowie daß Euer Hochwolgeborn mir Ihren gütigen Schutz werden angedeihen lassen zeichne ich Hochachtungsvoll Amalie Weis Wien am 25ten März 1862
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