(Martha Elisabeth Rohde [Geburtsname]; Dr. jur. Elisabeth Selbert)
geboren am 22. September 1896 in Kassel
gestorben am 9. Juni 1986 in Kassel
deutsche Politikerin (SPD) und Juristin; eine der vier »Mütter des Grundgesetzes«
125. Geburtstag am 22. September 2021
Biografie • Zitate • Literatur & Quellen
Biografie
»Männer und Frauen sind gleichberechtigt« – dieser Satz stünde heute nicht in unserer Verfassung, wenn nicht eine der vier Mütter des Grundgesetzes, die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, vor 75 Jahren (1949) die sogenannten Väter des Grundgesetzes in die Knie gezwungen hätte. Deren Formulierung zur Gleichberechtigung lautete nämlich »Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten« (m.H). Das aus dem Jahr 1896 stammende frauenfeindliche Ehe- und Familienrecht zum Beispiel, gegen das schon unsere Urgroßmütter vergeblich protestiert hatten, blieb von dieser Fassung vollkommen unberührt. Selbert schreibt: »Ich wollte die Gleichstellung als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, verstanden wissen. Ich hatte nicht geglaubt, daß 1948/1949 noch über die Gleichberechtigung überhaupt diskutiert werden müßte und ganz erheblicher Widerstand zu überwinden war! Aber ich habe es dann doch mit Hilfe der Proteste aller Frauenverbände geschafft. Es war ein harter Kampf, wie die Protokolle des Parlamentarischen Rats beweisen.«
In einer Verfassung legt ein Staat seine guten Absichten und Ansprüche nieder. Die Verfassung ist die Theorie, und erst die ausführenden Gesetze machen deren praktische Umsetzung möglich, und sie dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Tun sie es doch, können die BürgerInnen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Selberts Gleichberechtigungsgrundsatz machte die meisten familienrechtlichen Bestimmungen des BGB zu verfassungswidrigen Klagegründen.
Elisabeth Selbert begann 1926, als Mutter von zwei Söhnen, mit Unterstützung ihres Mannes und ihrer Eltern im Alter von 30 Jahren ihr Studium. Sie war eine der ersten Frauen, die zum Jurastudium zugelassen wurden: »in Göttingen …. kamen auf 300 Studenten im ›Audimax‹ ganze 4 bis 6 Frauen. In Marburg … ließ mich der alte Professor Hildebrandt gelegentlich … bitten, zur nächsten Vorlesung nicht zu kommen, weil er über Sexualdelikte sprechen wollte. Er hatte da wohl Schwierigkeiten vor seiner einzigen Studentin.«
1930 promoviert Selbert über »Die Zerrüttung als Ehescheidungsgrund« – 47 Jahre bevor die sozialliberale Koalition das »Schuldprinzip« abschaffte.
Was diese Frau vor allem auszeichnete, war ihr ebenso unerschrockener wie praktischer Eigen-Sinn. Und so verwundert es nicht, dass sie ihren Beruf als Anwältin vor allem deswegen liebte, weil »man [damit] seine Eigenart und vor allem seine Eigenständigkeit bewahren kann« und jungen Kolleginnen den Rat gab: »So schnell wie möglich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufbauen!«
In ihrer aktiven Zeit wurde Elisabeth Selbert nie ihrem Rang und Format entsprechend von der SPD gewürdigt oder eingesetzt: »Das Amt der hessischen Justizministerin, ein Bundestagsmandat, Richterin am neu eingerichteten Bundesverfassungsgericht, Richterin beim Bundessozialgericht in Kassel – alle diese Ämter blieben ihr verwehrt« (Politeia-Webseite). Über einen Sitz im Hessischen Landtag kam sie nicht hinaus. Umso stetiger wächst ihr Nachruhm, seit die zweite Frauenbewegung in ihr eine der deutschen Leitfiguren wiederentdeckt hat. Viele deutsche Straßen, Plätze und Schulen werden seither nach Elisabeth Selbert benannt.
(Text von 1990, seither mehrfach geringfügig aktualisiert)
Verfasserin: Luise F. Pusch
Zitate
Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz. (1981)
Literatur & Quellen
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Mütter des Grundgesetzes (2009). Deutschland Berlin. Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend. 2012.
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Drummer, Heike (1999): »Ein Glücksfall für die Demokratie«. Elisabeth Selbert (1896 – 1986); die große Anwältin der Gleichberechtigung. 2., unveränd. Aufl. Wiesbaden. Hessische Staatskanzlei. 2008. ISBN 978-3-933732-63-7. (Amazon-Suche | Eurobuch-Suche | WorldCat-Suche)
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Selbert, Elisabeth (1930): Ehezerrüttung als Scheidungsgrund. <§ 1568 BGB>. Univ., Diss.—Göttingen, 1930. Kassel. Volksblatt. (WorldCat-Suche)
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